Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr
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Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel |
Im gesamten Gebiet des Amtes Südtondern dürfen am 31.12.2011 und 01.01.2012 keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk, wie z.B. Raketen, Schwärmer, Doppelschläge) in einem Umkreis von mindestens 200 m von reet-/strohgedeckten Gebäuden abgebrannt werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass durch das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen Brände in der Nähe bzw. an Reet-/Strohdachgebäuden verursacht werden, da diese Gebäude besonders brandempfindlich sind.
Diese ordnungsbehördlichen Anordnung ist unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Geldbußen (bis zu 50.000 Euro) geahndet werden.
Sicherheitstipps der Feuerwehr Berlin
Abrennverbot Stadtplan Niebüll

